Die Bestattungspflicht
Informationen und Eckdaten zum Thema
Bestattungspflicht
In Österreich sind die Bestattungsgesetze Landesgesetze. Jedes Bundesland hat deshalb etwas andere Regelungen. Die Bestattungspflicht besteht in jedem Bundesland, diese besagt, dass ein jeder Mensch rechtgemäß beigesetzt werden muss.
Die Bestattungsform (Erd-, Feuer- oder Gruftbestattung) ist nach dem Wunsch der Verstorbenen zu vollführen. Ist kein eindeutiger Wunsch des Verstorbenen dokumentiert, haben die Angehörigen das Recht die Bestattungsform zu wählen.
Zudem gilt in Österreich ein sogenannter Friedhofszwang. Grundsätzlich ist ein Verstorbener bzw. dessen Asche auf einen behördlich genehmigten Friedhof beizusetzen. Dieser Friedhofszwang kann – je nach Bundesland – mittels Bescheid der Gemeinde, wo die Urne privat verwahrt bzw. beisetzt wird, aufgehoben werden.