Was ist eine Erdbestattung?
Die traditionelle Bestattungsart gibt der Erde
unseren geliebten Menschen wieder zurück.
Die Erdbestattung ist die älteste Form der Beisetzung und wird schon seit Jahrtausenden weit kulturübergreifend praktiziert. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene normalerweise in einem Sarg auf dem Friedhof seines Heimatorts beerdigt. Das ist in Österreich die gängigste Methode der Beisetzung.
Jedoch ist diese Art der Bestattung auch kostspieliger als eine Urnenbeisetzung und nimmt logischerweise auch mehr Platz in Kauf. Für viele Österreicher ist die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, traditionell sehr bedeutend. Vor allem im streng christlichen Glauben war zumindest in früheren Zeiten die Feuerbestattung nicht genehmigt. Der Grund dafür war, dass die Wiederauferstehung der Seele für viele mit einer Kremation nicht vereinbar war.
Dieses Bild hat sich mittlerweile aber stark gelockert und die christliche Kirche akzeptiert die Einäscherung und führt sie auch durch. Eine Inhumation unterliegt üblicherweise dem Friedhofszwang, bedeutet, man kann den Verstorbenen nicht einfach willkürlich irgendwo in der Erde vergraben. Mehr zu den Ausnahmen je nach Bundesland finden Sie im Bestattungsgesetz.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden darf, um etwaige Fehler hinreichend ausschließen zu können. Durch die moderne Medizin passieren solche Fehlschlüsse aber ohnehin so gut wie nie. Außerdem sollte die Beerdigung bestenfalls spätestens nach 8 Tagen erfolgen. Im Fall einer Obduktion oder manchen Einäscherungen kann dies etwas länger dauern.
Oft ist es im Wirrwarr der ganzen Bestattungsarten gar nicht so einfach, die passende für sich oder einen verstorbenen Angehörigen herauszufinden. Im Folgenden möchten wir Ihnen erläutern, was für und was gegen eine Erdbestattung spricht. Beginnen wir mit den positiven Aspekten eines Erdgrabes: Angehörige haben dadurch einen bestimmten Ort, an dem sie die verstorbene Person immer wieder besuchen kommen können. Das hilft bei der Trauerverarbeitung enorm. Außerdem ist die Erdbestattung eine traditionsreiche Form der Beisetzung, die in wichtigen Weltreligionen wie dem Christentum, Islam und Judentum schon immer bevorzugt wurde. (Im Hinduismus und Buddhismus hingegen ist die Feuerbestattung sehr verbreitet. Mehr dazu hier.)
Zudem spendet es vielen Menschen Trost, zu wissen, dass sie durch den Verwesungsprozess langsam „eins mit der Natur“ werden. Zu den offensichtlichsten Nachteilen gehört wohl, dass eine Erdbestattung wesentlich mehr kostet als eine Urnenbeisetzung. Denn neben den Sarg- und Beisetzungskosten muss ebenso für die Grabinstandhaltung und -pflege aufgekommen werden. Natürlich gibt es auch dabei aber je nach bestimmten Faktoren Unterschiede und die Inhumation kann kostengünstiger vonstattengehen. Informieren Sie sich hier weiter über die Kosten. Wie oben schon angeschnitten, benötigt ein Erdgrab Platz, welcher am Friedhof schlichtweg nicht jederzeit gegeben ist.
Es ist daher oft leichter, das Nutzungsrecht für ein Urnengrab zu erwerben, zudem viele Erdgräber immer häufiger verlängert werden und somit ständig mehr Platzmangel entsteht. Wichtig zu bedenken ist auch, dass eine Grabstelle immer nur gemietet und nicht gekauft werden kann. Sogenannte Wahlgräber können in der Regel verlängert werden, während Reihengräber nach Ablauf der Mindestruhezeit (meist 10 Jahre) immer wieder neu vergeben werden.
Kurz gesagt:
Vorerst: Bei einer Erdbestattung in Österreich herrscht die sogenannte Sargpflicht. Das bedeutet, dass eine Beerdigung ohne Sarg (oder natürlich Urne) nicht möglich ist. Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Sargarten, was die Entscheidung für die Betroffenen oft nicht leichter macht. Allein die Entscheidung, welches Holz es werden soll, birgt viele Möglichkeiten und einen großen Spielraum an Preisen. Häufig verwendete Holzarten sind Mahagoni-, Kirschen-, Eichen-, Rosen-, Nussbaum-, Birken und Buchenholz. Im Falle einer Gruftbestattung müssen Sie aber darauf achten, dass nur Särge aus Metall oder Hartholzsärge mit Metalleinsatz erlaubt sind. Besprechen Sie die Wahl des Sarges auf alle Fälle wieder mit Ihrem Bestatter, um den passenden zu finden. Bestattungsunternehmen bieten oft selbst auch Schauhallen an, in denen Sie unterschiedliche Särge betrachten können.
Vor einer Bestattung muss natürlich erst einmal der Tod der Person bestätigt werden. Das geschieht durch eine Leichenbeschau, bei welcher der Tod offiziell festgestellt und über einen Totenschein bestätigt wird. Jener wird dann wiederum für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigt. Daraufhin beauftragen Sie als Angehörige einen Bestatter, der den Leichnam überführt, wäscht, ankleidet, einsargt etc. Danach wird der Verstorbene in der Regel im offenen oder geschlossenen Sarg aufgebahrt. Lesen Sie mehr zur Aufbahrung hier. Dann erfolgt die Trauerfeier. Im Anschluss kommt es zur wortwörtlichen Beerdigung, bei welcher der Sarg in ein ausgehobenes Grab heruntergelassen wird. Hier verabschieden sich die Angehörigen ein letztes Mal von der Person und der Priester oder Trauerredner spricht einige Abschiedsworte. Daraufhin kondolieren die Trauergäste den nächsten Hinterbliebenen und sprechen Ihr Beileid aus, insofern das erwünscht ist. Das Grab mit den hinterlegten Grüßen, Blumen und Grabbeigaben wird erst geschlossen, wenn die Trauergemeinde davonzieht. Anschließend lädt die Familie häufig zum Leichenschmaus ein, welcher ein festliches Essen im Namen des Verstorbenen für seine Angehörigen darstellt. Mehr zum Ablauf der Trauerfeier finden Sie hier.
Das ist je nach Bundesland in Österreich unterschiedlich in den jeweiligen Gesetzen geregelt. Ein Sarg liegt aber zumeist in 1,8 bis 3 Metern Tiefe unter der Erde. Familiengräber sind dabei in der Regel etwas tiefer als Einzelgräber. Mehr zum Bestattungsgesetz finden Sie hier.
An sich können Sie davon ausgehen, dass neben der Bestattung auch für andere Faktoren wie die Grabstelle, den Sarg, den Grabstein, den Blumenschmuck und die Instandhaltung des Grabes aufgekommen werden muss. Grundsätzlich finden Sie hier eine genauere Erläuterung der einzelnen Kosten.
Liegt der Sarg mit dem Leichnam erst einmal in der Erde, beginnt er sich langsam, aber stetig zu zersetzen. Bereits wenige Tage nach dem Begräbnis lösen sich Binde- und Weichgewebe auf, woraufhin der Leichnam immer mehr entwässert wird. Das dauert jedoch einige Monate – bis schließlich weiteres Gewebe anfängt, sich aufzulösen. Erst nach 10 bis 20 Jahren sind dann nur mehr Knochen übrig. Zu dieser Zeit findet dann meist – insofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird – eine Exhumierung statt, also das Wiederausgraben des Verstorbenen. Dann muss er Platz machen, denn ein neuer Leichnam bekommt sein Grab. Auf Wunsch kann sein Grab manchmal aber verlegt werden. Mindestens 10 Jahre muss man den Verstorbenen in Österreich aber in seiner Grabstätte ruhen lassen.