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Der Totenbeschau

Wissenswertes über die
Totenbeschau

Was ist eine Totenbeschau?

Eine Totenbeschau, auch Leichenschau genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung im Sterbefall. Sie muss beim Eintreten des Todes immer von einem qualifizierten Totenbeschauarzt innerhalb der ersten 24 Stunden durchgeführt werden. Sie sind hierbei jederzeit von der gesetzlichen Pflicht zur Anzeige des Todes betroffen, auch wenn Sie den Verstorbenen gar nicht oder nur flüchtig kannten. Am Leichnam darf bis zum Eintreffen des Totenbeschauers keinesfalls etwas verändert werden. Durch die Leichenschau stellt der zuständige Arzt den Tod des Verstorbenen und dessen Todesursache offiziell fest. Dies wird bei offensichtlicher Ursache im Totenschein vermerkt. Ansonsten wird eine Obduktion zur Klärung der Todesursache beordert.

Urnenwand, Friedhof

Was untersucht ein Totenbeschauer?

Ein klares Merkmal einer verstorbenen Person sind Totenflecke sowie die klassische Totenstarre. Diese Zeichen des Todes (lat. „signum mortis“) werden in der Medizin „livores“ und „rigor mortis“ genannt. Auf diese Anzeichen wird der Leichnam vom Arzt im ersten Schritt untersucht. Danach versucht dieser, den Todeszeitpunkt so genau wie möglich zu bestimmen. Dies ist nur selten exakt möglich, da der menschliche Organismus überaus komplex ist und die einzelnen Organe normalerweise nach und nach versagen. Weiters wird die Ursache des Todes festgehalten. Diese ist auch nicht immer exakt bestimmbar, weshalb häufig eine Obduktion zur Klärung der Todesursache beordert wird. Denn sowohl ein natürlicher Tod als auch ein nicht-natürlicher Tod durch beispielsweise Giftstoffe oder einen Unfall ist denkbar. Bei der Autopsie wird auch geklärt, ob der Tod womöglich durch eine andere Person verursacht wurde. Nach der Leichenbeschau und der daraus resultierenden Ausstellung des Totenscheins wird der Leichnam vom Totenbeschauer zur Bestattung freigegeben. Sie erhalten in diesem Fall ein Formular zur Anzeige des Todes, die entsprechende Todesbescheinigung. Daraufhin wird der Verstorbene vom Bestatter überführt. Mehr zur Überführung erfahren Sie hier. Ein Totenbeschauer benötigt immer einen ärztlichen Behandlungsschein, um eine Leichenschau zu vollziehen. Diesen bekommt er zuvor vom zuständigen Arzt, er kann jedoch auch nachgereicht werden.