Was ist unmittelbar zu erledigen?
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen. Als Angehörige ist es Ihre Pflicht, für die rechtsgemäße Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Dafür kontaktieren Sie am besten Ihr gewähltes Bestattungsunternehmen und besprechen Ihre individuellen Vorstellungen mit diesen. Der von Ihnen ausgewählte Bestatter ist dann dafür da, Ihnen bei der Planung und Organisation der Beisetzung sehr unter die Arme zu greifen und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
- Lassen Sie den Leichnam überführen. Die Überführung sollte unmittelbar nach der Totenbeschau stattfinden. Sie wird vom Bestatter durchgeführt.
- Überlegen Sie sich, wer und wie viele Personen zur Bestattung kommen sollen.
- Melden Sie den Todesfall beim Standesamt. Im Normalfall übernimmt diese „Anzeige des Todes“ das zuständige Krankenhaus oder der Arzt.
- Verständigen Sie die wichtigsten Organisationen und Unternehmen über den Todesfall. Besonders der Arbeitgeber, etwaige Versicherungen (vor allem Lebens-, Sterbegeld- und Krankenversicherungen) und Vereine sollten bald darüber informiert werden.