Antragstellung auf Witwenpension
Worauf Sie bei einer Witwenpension achten müssen
Für die Witwenpension muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag des Verstorbenen / der Verstorbenen ein Antrag gestellt werden. Sie wird nicht automatisch gewährt. Voraussetzung ist eine aufrechte Ehe. Eingetragene Partnerschaften sind gleichgestellt. Bei geschiedenen Ehen gibt es einen Anspruch- und zwar dann, wenn der verstorbene Partner zum Todeszeitpunkt unterhaltspflichtig war oder Unterhalt geleistet hat.
Die zuständige Stelle für den Pensionsanspruch ist der Pensionsversicherungsträger, bei dem der/die Verstorbene in den letzten 15 Jahren versichert war bzw. wo er/sie die meisten Versicherungsmonate während dieser Zeit hatte. Den Antrag auf Witwer/Witwenpension stellen Sie beim Pensionsversicherungsträger. Wenn bereits eine Pension bezogen wurde, muss der Antrag bei diesem Pensionsversicherungsträger gestellt werden.
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben, um die Sache ins Laufen zu bringen. Formular und Dokumente müssen aber nachgereicht werden.
Dem Formular sind folgende Unterlagen beizulegen:
Für den Antrag fallen keine Kosten an.