Die Evangelische Kirche
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die Evangelische Kirche
Die Evangelische Kirche A.B. (Augsburger Bekenntnis) ist eine christliche Glaubensgemeinschaft, die dem Augsburger Bekenntnis von 1530 folgt. Sie hat eine lange Geschichte in Österreich.
Die Lehre des Martin Luther kam im 16. Jahrhundert durch Studenten und Reisende nach Österreich, wo sie auch großen Anklang fand. In Linz sowie in Wien wurden die Schriften des deutschen Reformators gedruckt. Jedoch wurde das Lesen, Kaufen, Weitergeben der evangelischen Bücher vom katholischen Herrscherhaus der Habsburger verboten. Die Todesstrafen wurde verhängt, wenn jemand sein evangelisches Bekenntnis nicht aufgeben wollte. Evangelische Priester wurden des Landes verwiesen, Bücher verbrannt. 1781 wurden die Evangelischen in Österreich geduldet und konnten Bethäuser, welche jedoch von außen nicht als Kirche erkennbar sein dürfen, errichten, Pfarrer wurden berufen und durften studieren.
1861 erhielten die Evangelischen das Protestantenpatent durch Kaiser Franz Joseph den I und durften ihre Religion öffentlich ausüben. Die staatliche Anerkennung erfolgte 1961.
Die Bekenner zum Glauben der Evangelischen Kirche A.B. werden als Protestanten bezeichnet.
Bei den Verstorbenen wird keine rituelle Waschung vorgenommen. Die Angehörigen können das Waschen, Einkleiden und Versargen vornehmen. Es gibt auch keine vorgeschriebene Kleidung.
Bei der Gestaltung der Parte sollte darauf geachtete werden, dass ausgewählte Bibelworte mit aufgenommen werden. Gerne wird auch der Konfirmationsspruch genommen. Als Symbol dient das Kreuz. Der Pfarrer trägt einen schwarzen Talar mit einem weißen Beffchen. Bei der religiösen Handlung werden keine Kultgegenstände benötigt. Es wird kein Weihwasser bereitgestellt. Die religiöse Handlung besteht aus Gebeten, Lesungen, einer Predigt, einem Votum und den Segen. Lieder mit lateinischem Text oder Marienlieder dürfen nicht gesungen oder gespielt werden. Die Evangelische Kirche A.B. akzeptiert sowohl die Erd- als auch die Feuerbestattung.
Am Sonntag nach der Bestattungsdurchführung wird im Gottesdienst des Verstorbenen gedacht.
Das Entgelt für die Begleitung und Durchführung der Bestattung wird mit der Bestattung verrechnet.