Die Altkatholische Kirche Österreichs
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die Altkatholische Kirche Österreichs
Die Altkatholische Kirche entstand im 19. Jahrhundert durch eine Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche und ist eine eigenständige christliche Glaubensgemeinschaft. Anlass dazu war der Widerstand einer großen Minorität gegen die beiden Dogmen (verbindlicher, anerkennend zu befolgender Glaubenssatz), die im Vatikanischen Konzil 1869/70 beschlossen wurden, diese waren die Unfehlbarkeit des Papstes sowie seiner bischöflichen Allgewalt.
Viele Katholiken in Deutschland, Österreich und Schweiz fanden sich dadurch zusammen und wollten zunächst keine neue Kirche gründen, wurden allerdings aus staatskirchenrechtlichen Gründen dazu gezwungen. Es kam dann rasch zu Gemeindebildungen und 1871 wurde der erste altkatholische Gottesdienst mit dem ersten Seelsorger, Pfarrer Alois Anton in Wien gefeiert.
Der altkatholischen Kirche wurde erst 1877 die staatliche Anerkennung zugeteilt. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen Amtshandlungen waren ungültig, wenn z. B. Ein altkatholischer Pfarrer eine Ehe einging, so galten ihre Kinder als unehelich.
Die Altkatholiken halten an ihrer Lehre der alten, ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends fest, jedoch sind auch Frauen in allen Bereichen der Kirche den Männern gleichgestellt. Alle Priester/innen dürfen auch heiraten.
Die Muttersprache im Gottesdienst, Aufhebung des Zölibat-Zwanges und die demokratische Verfassung und Verwaltung ist von Anbeginn an verwirklicht worden. Es wird übertriebener Heiligenkult abgelehnt, Wallfahrten bzw. Wallfahrtsorte, Weihwasser und Weihrauch gibt es nicht.
Bei einem altkatholischen Verstorbenen können sowohl die Angehörigen als auch der Bestatter die hygienische Versorgung sowie ankleiden vornehmen, es gibt keine rituelle Waschung. Als Sargbeigabe kann ein Holzkreuz mitgegeben werden. Die Form und Farbe des Parten Briefes ist den Angehörigen überlassen.
Folgende Formulierungen (als Beispiel) sollte im Text enthalten sein: …“gestärkt durch Gottes Wort und Sakrament“,….“von Gott, dem Herrn über Leben und Tod, abberufen wurde“…..“mit geistlichem Beistand nach altkatholischen Brauch, der Erde (oder Flammen) übergeben“…
Als Symbol kommt nur das Kreuz infrage. Der Amtsträger oder die Amtsträgerin werden mit Lektor/in, Diakon, Vikar, Pfarrer/in, Bischof/Bischöfin angesprochen. Sie tragen einen schwarzen Talar und benötigen keine Assistenz. Es werden keine Kultgegenstände benötigt, ein Kreuzträger ist von der Bestattung zu stellen. Lateinische Texte und auch Marienlieder wie Ave-Maria dürfen weder gesungen noch gespielt werden.
Die religiöse Handlung besteht aus Gebeten, Psalmen, einer Ansprache, Segnung des Sarges (der Urne), Bibelworten, dem Vater unser, der Grabsegnung und der Schlussworte. Die Altkatholische Kirche erlaubt die Erd- als auch die Feuerbestattung. Das Entgelt für den religiösen Beistand wird direkt mit der Bestattung verrechnet.