Die Kosten
Was Sie über die Kosten
wissen sollten
So viel es bei einer Bestattung organisatorisch zu klären gibt, so viel fällt auch an verschiedenen Kosten an. Sei es die Aufbahrung, der Trauerredner oder allein der Blumenschmuck, alles Mögliche kostet Geld. Dabei kann man – vor allem in dieser emotionalen Ausnahmesituation – schnell einmal den Überblick verlieren. Denn natürlich möchte man den Verstorbenen ja möglichst gut verabschieden und ihn angemessen würdigen. Dabei tendiert man dazu, schnell einmal über die Stränge zu schlagen, um dann im Nachhinein tief in die Tasche greifen zu müssen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die anfallenden Kosten, damit eine würdevolle, aber möglichst kostengünstige Bestattung gelingt.
In Österreich gilt die allgemeine Bestattungspflicht. Die Hinterbliebenen müssen im Normalfall die Beisetzungskosten übernehmen. Sollte der Härtefall eintreten, dass die Angehörigen nicht für die Kosten aufkommen können, kann auch eine sogenannte Sozialbestattung in Anspruch genommen werden. Um diesem Fall zu entkommen, ist es ratsam, sich schon vor dem Tod um eine Bestattungsvorsorge zu kümmern.
Grundsätzlich unterscheidet man die folgenden Bereiche der Kosten, die bei einer Bestattung anfallen:
Aus diesen Aspekten setzen sich die endgültigen Kosten in der Regel zusammen. Je nach Bestattungsart und Bestattungsunternehmen variiert der Gesamtpreis.
Das beauftragte Bestattungsunternehmen sorgt dafür, dass der Leichnam abgeholt, überführt, hygienisch versorgt, eingekleidet, aufgebahrt und begraben wird. Das sind die Basisleistungen eines jeden Bestatters, da diese Leistungen unabdingbar sind. Bei einer Feuerbestattung fallen die Kosten für diese Basisleistungen üblicherweise geringer aus als bei einer herkömmlichen Erdbestattung.
Damit der Verstorbene auch einen Platz am Friedhof bekommt und ein Grab für ihn bereitgestellt wird, muss natürlich für Verwaltungsgebühren, den Grabplatz an sich und gegebenenfalls die Bereitstellung einer Trauerhalle aufgekommen werden.
Die Kosten für die Grabstelle hängen davon ab, wie lange man sie beanspruchen möchte – in der Regel 10 Jahre – und ob es sich dabei um ein Urnen- oder Erdgrab handelt.
Als Fremdleistungen werden Dienste bezeichnet, die der Bestatter vermittelt und nicht selbst behandelt. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Leichenbeschauarzt, die Sterbeurkunde oder auch die Anfertigung des Grabsteins und den Steinmetz. Diese Tätigkeiten verrechnet der Bestatter direkt weiter als Fremdleistungen. Auch dabei können etliche Kosten entstehen, die Sie am besten im Vorhinein mit Ihrem Bestatter ausführlich besprechen.
Sie finden hier einen Bestattungskosten-Rechner, mit dem Sie genau kalkulieren können, wieviel Sie wofür ausgeben. Sie können sich hiermit auch einen Kostenvoranschlag ausgeben lassen. Außerdem können Sie hier noch mehr über die einzelnen Kosten im Detail nachlesen.