Der Erbschein
Hier erfahren Sie alles, was Sie über
den Erbschein wissen sollten
Ein sogenannter Erbschein weist einen Erben als solchen aus. Häufig ist dieser nötig, um ihn bei Banken, Versicherungen oder Ämtern vorzulegen. Er stellt offiziell klar, dass der potenzielle Erbe Anspruch auf bestimmte Rechte und Teile der Erbschaft hat. Besonders für die Freigabe von Konten wird meist ein Erbschein verlangt, damit das Erbe nicht fälschlicherweise an den Falschen ausgezahlt wird. Oft sind aber auch ein eventuell vorliegendes Testament oder eine Kontovollmacht ausreichend. Ein Erbschein muss bei Bedarf beantragt werden, daher sollte ein klarer Zweck bekannt sein, für welchen dieser benötigt wird.
Sollte kein Erbe vorhanden sein, wird der Nachlass dem Staat als herrenloses Gut übergeben. Gibt es aber einen Legatar, dem eigentlich nur ein Teil der Erbschaft zustehen sollte, erhält dieser Vermächtnisnehmer das gesamte Erbe.
Kinder haben einen geminderten Anspruch auf den Nachlass, da sie bestimmte Zuwendungen unter Lebenden auf ihren Anspruch anrechnen lassen müssen. Solch eine Anrechnung geschieht aber nur, wenn ein Anrechnungsberechtigter darauf besteht. Der Verstorbene kann im Vorfeld die Anrechnung jedoch auch erlassen. Beim Ehepartner wird das gesetzliche Vorausvermächtnis nicht angerechnet, wobei das Erbe durch Eheverträge sehr wohl anzurechnen ist.