Ehepartner und Lebensgefährte
Worauf es bei Ehepartner und
Lebenspartner ankommt
In der Regel stehen dem Ehepartner des Verstorbenen die meisten Rechte an dessen Erbe zu. Jedoch ist dieser zugleich auch dafür verantwortlich, die Bestattung zu organisieren und für deren Kosten aufzukommen. Dafür bekommt der Ehepartner auch für gewöhnlich mindestens ein Drittel vom Erbe. Dieser Fall tritt ein, wenn Kinder des Verstorbenen vorhanden sind. Gibt es keine Kinder, erhält der Ehepartner rechtgemäß sogar zwei Drittel vom Erbe. Der Rest geht an die Eltern oder Großeltern des Verstorbenen. Sollten diese nicht mehr am Leben sein, bekommt der Ehepartner das gesamte Erbe. Diese Regelungen gelten, wenn kein Testament vorhanden sein sollte. Sollte eines aufgesetzt worden sein, erhält der Ehepartner dennoch seinen sogenannten Pflichtteil. Von diesem werden jedoch bestimmte Zuwendungen abgezogen, die er zu Lebzeiten des Ehepartners bereits bekommen hat.