Die Sterbehilfe
Wissenswertes rund um das Thema
Sterbehilfe erfahren
Das Wort Sterbehilfe beschreibt die Begleitung eines Sterbenden sowie den Prozess des aktiven Tötens einer unheilbar kranken Person. Das Thema Sterbehilfe ist sehr kontrovers und stark umstritten, da hier verschiedene Moralvorstellungen und komplexe Fragestellungen miteinander kollidieren. Klar ist, dass Sterbehilfe nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person oder deren Angehörigen durchgeführt werden darf. Die aktive Sterbehilfe, also das direkte Töten eines Menschen, ist in Österreich in jeder Form verboten. Dazu zählt auch die Beihilfe zum Suizid. Indirekte Sterbehilfe, die beim Sterbeprozess hilft und für weniger Leid sorgt, ist hingegen erlaubt. Auch die sogenannte passive Sterbehilfe, also das Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen, ist in Österreich legal. Die Gesetzeslage zu diesem Thema variiert aber in jedem Land. Beispielsweise ist in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg selbst die aktive Sterbehilfe erlaubt.
Bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod eines schwerkranken Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin aktiv herbeigeführt. Dies geschieht zum Beispiel durch eine Überdosierung von Medikamenten. Diese Art der Sterbehilfe ist in Österreich und Deutschland untersagt. Denn selbst wenn sich der kranke Patient die aktive Tötung wünscht, macht sich der Helfende damit strafbar. Hierunter fällt auch die Beihilfe zum Suizid. Da die Rechtslage in Österreich diese Art der Sterbehilfe untersagt, wenden sich viele sterbenskranke Menschen an Institutionen in Ländern wie Belgien, Luxemburg, die Niederlande oder auch die Schweiz, um ihrem Wunsch auf einen angenehmen Lebensabend nachzukommen.
Passive Sterbehilfe wird so vollzogen, dass bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen schlicht unterlassen oder teils nicht mehr fortgesetzt werden. Dies kann zur Abschaltung von beispielsweise Beatmungsgeräten oder zum Abbruch einer medikamentösen Therapie führen. Dadurch erliegt der Patient im Endeffekt seinen Verletzungen oder seiner Krankheit. Diese Art der Sterbehilfe ist in Österreich gestattet. Sie wird so meist in Hospizen oder Palliativstationen durchgeführt. Der sterbende Patient wird demnach seinem Schicksal überlassen, wobei dennoch auf seine umfangreiche Betreuung und Pflege geachtet wird. Die Menschenwürde darf auch bei der passiven Sterbehilfe niemals verletzt werden. Der Wunsch auf passive Sterbehilfe kann im Vorhinein in einer sogenannten Patientenverfügung festgehalten werden. Sollte keine solche Verfügung vorliegen, müssen im Ernstfall die Angehörigen des Patienten oder, wenn er in der Lage dazu ist, dieser selbst darüber entscheiden.
Um indirekte Sterbehilfe handelt es sich bei behandelnden Maßnahmen, welche die Lebensqualität des Erkrankten oder Verletzten kurzfristig steigern, dafür aber die Lebensquantität senken. Diese Art der Sterbehilfe zählt zur passiven Sterbehilfe und wird so in Hospizen angewendet. Denn den Menschen dort soll ein angenehmer, möglichst schmerzfreier Lebensabend beschert werden. Auch dies ist in Österreich erlaubt. Lesen Sie hier mehr zum Hospizkonzept.