Der Ablauf
Die Trauerfeier ist der würdevolle
Abschied des Verstorbenen
In Österreich besteht eine allgemeine Bestattungspflicht. Meistens findet die Beisetzung eines Verstorbenen 5 bis 7 Tage nach seinem Tod statt. Frühestens jedoch 48 Stunden danach. Weiters muss ein Verstorbener aber spätestens am 8. Tag beigesetzt werden.
Die Verantwortlichen hierfür sind im Regelfall Sie als Angehörige, welche einer Bestattungspflicht nachkommen müssen. Hierfür wenden Sie sich am besten an ein Bestattungsunternehmen, das ihnen die Organisation wesentlich erleichtert und sich darum kümmert, dass alles rechtsgemäß und gleichzeitig im Sinne des Verstorbenen von Statten geht.
Wenn Sie Zeuge eines Sterbefalls werden, ist es unausweichlich, schnellstmöglich einen Arzt zu verständigen. Dieser muss dann im Weiteren den tatsächlichen Tod des Verstorbenen offiziell feststellen. Im Falle eines Sterbefalls im Krankenhaus, Pflegeheim oder dergleichen kümmern sich die jeweiligen Pflegekräfte vor Ort darum und informieren Sie als Angehörige. Sie sind dann im nächsten Schritt dazu aufgerufen, einen Bestatter kontaktieren.
Der Schritt der Leichenbeschau geht Hand in Hand mit dem ersten. Hierbei stellt der Arzt nach der offiziellen Feststellung des Todes eines Menschen den Totenschein aus. In solch einem Totenschein sind die Todesursache und der ungefähre Todeszeitpunkt vermerkt. Sie als Angehörige benötigen diesen Schein, um die Sterbeurkunde erhalten zu können.
Der von Ihnen beauftragte Bestatter kümmert sich darum, den Leichnam direkt vom Sterbeort ins Bestattungsinstitut oder, je nach gewünschter Beisetzungsart, ins Krematorium zu überführen. Im Anschluss ist auch das Bestattungsunternehmen dafür zuständig, den Leichnam zum Aufbahrungsort zu bringen.
An sich sind Bestattungen immer ähnlich aufgebaut. Sie werden, egal ob Feuer- oder Erdbestattung, im Laufe eines Tages abgehalten. Dabei gibt es traditionell eine Trauerfeier, die Beisetzung an sich sowie einen Leichenschmaus. Jede dieser Komponenten ist gleichermaßen bedeutend für die Angehörigen und sollte möglichst nicht ausgelassen werden. Dennoch ist die individuelle Gestaltung der Bestattung Ihnen als Angehörige relativ frei überlassen und es ist wichtig, dass die Beisetzung des Verstorbenen gemäß seinen und Ihren Wünschen umgesetzt wird. Im Folgenden erklären wir Ihnen den allgemeinen Ablauf einer Beisetzung, welcher natürlich je nach Bestattungsart variieren kann.
Zum Beruf des Bestatters zählen mehr Aufgaben, als man zuerst vielleicht vermutet. Nicht nur die Überführung des Leichnams, sondern auch die hygienische Versorgung wie die Totenwaschung sowie die Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen gehören zu seinem Dienstleistungsgebiet. Vor allem ist ein Bestatter aber auch dazu da, Sie als Angehörige tatkräftig zu unterstützen und Ihnen wichtige Kontakte zu verschaffen. Beispielsweise hilft er Ihnen, die Trauerfeier korrekt zu planen, einen passenden Sarg oder eine angemessene Urne auszuwählen und Musiker, Trauerredner, Floristen etc. zu kontaktieren. Diese jeweiligen Zusatzleistungen variieren jedoch je nach Bestattungsunternehmen.
Sie als Angehörige können darüber entscheiden, ob Sie eine Aufbahrung des Leichnams vor seiner Beisetzung vornehmen wollen. Hierbei wird der Verstorbene noch ein letztes Mal für seine Hinterbliebenen ausgestellt, damit sie sich von ihm verabschieden können. Hierbei gibt es die beiden Varianten des entweder offenen oder geschlossenen Sarges. Normalerweise findet die Aufbahrung direkt vor der Trauerfeier und Beerdigung statt. Im Falle einer Feuerbestattung, bei der eine Kremation durchgeführt wird, kann der Leichnam allerdings auch schon Tage vor der Beisetzung aufgebahrt werden.
Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene dann endgültig verabschiedet. Das geschieht durch die Beisetzung in der Erde, wo entweder der Sarg oder die Urne versenkt werden, oder aber durch die Ausstreuung der Asche an einem bestimmten Ort in der Natur.