Das Grab
Informationen und Eckdaten
zum Thema Grab
Ein Grab ist jener Ort, an dem der Verstorbene begraben wird und somit seine letzte Ruhe findet. Zumeist ist dies eine geschlossene Stätte unter der Erde, worin die Urne oder der Sarg liegt. Je nach Art der Bestattung kann ein Grab ganz unterschiedlich aussehen und gestaltet werden. Meist beträgt die Mindestlaufzeit für ein Grab 10 Jahre. Ein Grab dient neben seiner Funktion als Ruheort auch als Gedenkstätte für die Hinterbliebenen. Durch das regelmäßige Besuchen und Pflegen des Grabes soll der Verstorbene erinnert und nicht vergessen werden.
Neben der Unterscheidung zwischen Sarg- und Urnengräbern gibt es noch weitere Arten von Grabstätten. Bei einer Sargbestattung gibt es die Möglichkeit, den Leichnam in einem Familien- oder Einzelgrab beizusetzen. Außerdem kann man die Variante des Grabes in einer Gruft wählen. Hier können um die 10 Menschen begraben werden. Extravagantere Arten stellen ein sogenanntes Mausoleum oder auch eine Sargwandnische dar. Im Falle eines Urnengrabes gibt es wieder die Unterscheidung eines Einzel- oder Familiengrabes. Außerdem existieren auch hier sogenannte Urnengrüfte, besonders kostengünstige Urnenwandnischen oder andere besondere Arten von Urnengräbern. Immer populärer werden sogenannte naturnahe Bestattungsformen. Diese müssen weder aufwendig gepflegt noch teuer instandgehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Urnengärten, Wald-, Baum-, Wiesen- oder Felsengräber. Wichtig zu unterscheiden sind auch Wahl-, Reihen- oder anonyme Gräber. Mehr zu den einzelnen verschiedenen Grabarten können Sie hier nachlesen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach Art und Friedhof sehr stark. Größe und Lage der Grabstelle sind einflussreiche Faktoren, an denen man die Kosten in etwa abschätzen kann. In Städten sind Gräber außerdem deutlich kostspieliger als auf dem Land. Zu beachten ist, dass einerseits für die Vergabe des Grabes, das Nutzungsrecht und die eventuellen Verlängerungskosten bezahlt werden muss.
Ob man die Grabstelle aussuchen kann, kommt ganz auf die Art des Grabes an. Handelt es sich um ein Wahlgrab, kann man die Grabstelle auf einer bestimmten Fläche frei auswählen und auch nach der Ruhezeit das Grabnutzungsrecht verlängern. Das birgt natürlich wiederum mehr Kosten. Im Fall eines Reihengrabes kann man meist weder die Ruhezeit verlängern noch die Grabstelle direkt aussuchen. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab eingeebnet und ein neuer Verstorbener findet dort seinen Platz. Sollte ein anonymes Grab gewählt werden, kann man am wenigsten selbst aussuchen. Dafür ist es auch am kostengünstigsten. Was die aktive Suche von schon vergebenen Gräbern betrifft: Tatsächlich kann man auch Gräber von bereits länger Verstorbenen aus bestimmten Regionen online in Gräberdatenbanken suchen und auch finden.
In der Gestaltung der Grabstätte kann man seiner Fantasie freien Lauf lassen. Es ist besonders schön, die einzigartige Persönlichkeit des Verstorbenen miteinfließen zu lassen. Man kann hierbei durch persönliche Gegenstände und gewählte Dekoration das Grab zu einem ganz besonderen machen. Natürlich sollte man sich an die Regeln des Friedhofs halten und dessen Ordnung nicht verletzen. Dennoch gelingt es im Normalfall das Grab ganz individuell zu schmücken. Mit dekorativen Elementen wie Blumen, Kerzen, Steinen oder Muscheln können Sie in der Regel nichts falsch machen.
Zu Ihren Grabrechten gehören das Recht, einen Grabstein aufzustellen oder eine Grabplatte anzubringen, die Tatsache, eine festgelegte Anzahl an Verstorbenen beisetzen zu lassen und die freie Gestaltungsmöglichkeit der Grabstelle. Außerdem steht dem Verstorbenen sozusagen das Ruherecht für eine friedhofsintern festgelegte Zeit fest. Zumeist sind das mindestens 10 Jahre. Tatsächlich ist es aber Ihre Pflicht, das Grab gewissermaßen zu pflegen. Das bedeutet, Sie müssen sich entweder selbst um die Unversehrtheit und Ansehnlichkeit der Grabstelle kümmern oder einen Grabpfleger beauftragen.
Das Nutzungsrecht endet entweder mit Ablauf der Mindestruhezeit, Aberkennung des Benützungsrechts oder wenn nicht mehr dafür bezahlt wird. Wie oben schon besprochen kann das Nutzungsrecht für ein Grab aberkannt werden, wenn sich die Grabstelle für einen längeren Zeitraum in einem baulich oder gärtnerisch ordnungswidrigen Zustand befindet. Die Aberkennung erfolgt nach Ignorieren einer schriftlichen Mahnung. Sollte das Grab nach beispielsweise 10 Jahren einfach auslaufen, kann nach Möglichkeit entweder eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden oder eine Umbettung des Grabes erfolgen.