Das Sozialbegräbnis
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Sozialbegräbnis zu erfahren
Sollten die regulären Bestattungskosten nicht durch den Nachlass oder die finanziellen Mittel der Angehörigen gedeckt werden können, muss aufgrund der Bestattungspflicht in Österreich ein Sozialbegräbnis durchgeführt werden. Die Kosten für diese Armenbestattung werden vom Land oder der Gemeinde übernommen.
Tatsächlich werden in Österreich im Jahr über 1.500 Sozialbestattungen in Anspruch genommen. Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Art der Beisetzung an allen Ecken und Enden gespart wird. Daher dürfen die Hinterbliebenen weder über Beisetzungsort und -art sowie den Termin der Bestattung entscheiden. Außerdem können diese hierbei kein Bestattungsunternehmen selbst auswählen und auch die Beerdigung an sich nicht mitgestalten. Meist läuft es auf eine Bestattung in einem Armengrab hinaus – ohne Platz für eine große Trauerfeier oder dergleichen. Meist wird danach lediglich eine schlichte Gedenkplatte oder ein Holzkreuz mit den Daten des Verstorbenen angebracht. Je nach Region gibt es aber individuelle Unterschiede, wie solch eine Sozialbestattung gehandhabt wird.
Die engsten Angehörigen müssen eine Sozialbestattung beantragen, wenn sie die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die Angehörigen verfügen über kein Geld für die Bestattung oder der Verstorbene hat keine Angehörigen mehr.
Wie Sie sich wahrscheinlich denken, ist das Sozialbegräbnis an sich für die Hinterbliebenen gratis. Dennoch müssen natürlich anfallende Kosten bezahlt werden. Diese übernimmt dann die Gemeinde oder das jeweilige Land. Je nach Region können das mehrere tausend Euro pro Bestattung sein. Die Gemeinde trifft daher oft ein sogenannter Sparzwang, wenn nicht genügend Budget vorhanden ist. Die Bestattung wird daher auf das Nötigste reduziert, wobei dennoch stets auf Würde und Pietät Acht gelegt wird. Allein in Wien werden pro Jahr ca. 2,5 Mio. Euro für Armenbestattungen ausgegeben. Die Grabpflege sowie der Leichenschmaus oder etwaige andere Fremdleistungen werden daher nicht vom Staat übernommen, sondern müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Dies ist je nach Bundesland verschieden geregelt. In allen Bundesländern außer Wien, Burgenland und Kärnten sollte das Sozialbegräbnis bei der Gemeinde beantragt werden, in welcher der Todesfall eingetreten ist. In Kärnten und im Burgenland wird es dort beantragt, wo der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz hatte. In Wien sollte man sich an den Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) wenden.