Die Bestatterkosten absetzen
Was Sie über das Absetzen der
Bestattungskosten wissen sollten
Bestattungskosten können grundsätzlich nicht steuerlich abgesetzt werden, da sie zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören. Wenn allerdings kein Nachlassvermögen gegeben sein sollte, gibt es die Möglichkeit, bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dazu zählen vor allem Begräbniskosten und Grabsteinkosten. Außerdem sind in diesem Fall auch die Kosten für Blumen, Kränze, Todesanzeige und Leichenschmaus steuerlich absetzbar. All das muss am Ende des Jahres lediglich als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Finanzamt dargelegt werden.