Die gesetzliche Regelung
Erfahren Sie mehr über die
gesetzlichen Regelungen
Das sogenannte Erbrecht stellt die gesetzlichen Regelungen zum Thema Erbe und Nachlass dar. Dieser Teil des Rechts regelt die Übernahme einer Verlassenschaft, welche gesetzlich als Erwerb von Todes wegen gesehen wird. Die Erben eines Verstorbenen erhalten seine ganze vermögensrechtliche Position. Dazu zählen unter anderem sein Vermögen, seine Immobilien und Grundstücke, seine Tiere sowie sein persönlicher Hausrat. Der sogenannte Nachlass, auch Verlassenschaft genannt, besteht aus allen Rechten und Verbindlichkeiten, die nicht mit dem Tod des Erblassers verschwinden. Erbvertrag, Testament oder das Gesetz an sich bilden Berufungsgründe zum Erbrecht. Sobald der Erblasser verstirbt, tritt das Erbrecht in Kraft. Man spricht von einem Erbanfall. Um mehr über die gesetzlichen Regelungen in Ihrem individuellen Fall zu erfahren, lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten. Denn dieses Thema kann je nach Situation sehr vielschichtig sein.
Bereits vor Eintritt des Todes eines Erblassers kann sein potenzieller Erbe auf dessen Erbrecht verzichten. Dies muss über einen Notariatsakt oder ein gerichtliches Protokoll geschehen und auf jeden Fall rechtsgemäß schriftlich festgehalten sein. Nur dadurch kann schon zu Lebzeiten des Erblassers über das potenzielle Erbe verfügt werden. Meist wollen die Nachkommen die Erbschaft jemand anderem überlassen, da sie selbst schon genügend Leistungen vom Erblasser erhalten haben. Hierbei wird unterschieden, ob auf das gesetzliche Erbrecht, auf den anfallenden Pflichtteil oder auf beides verzichtet werden soll. Das im Anschluss aufgesetzte Testament, eine sogenannte letztwillige Verfügung, bleibt jedoch gültig. Ein Erbverzicht kann außerdem nicht einseitig widerrufen werden. Informieren Sie sich dazu auf jeden Fall bei Ihrer Rechtsberatung, um auf der sicheren Seite zu sein. Diese kann Ihnen in allen rechtlichen Belangen und vor allem bei individuellen Fragen weiterhelfen.