Die Ruhezeiten
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Ruhezeiten zu erfahren
Was ist die Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist jene Zeit, in welcher der Verstorbene unter der Erde wortwörtlich in Ruhe gelassen wird. Man möchte dafür sorgen, dass er so in Frieden ruhen kann. Somit kann der natürliche Verwesungsprozess ungestört fortschreiten. Das hat auch etwas mit Respekt und der Würde des Menschen zu tun. Oftmals spielt auch der individuelle Glaube eine große Rolle. Man wartet also ab, bis der Verstorbene sich in Frieden zersetzen und in die Erde übergehen kann. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann das Grab bei Bedarf neubelegt werden. Die Ruhezeit dauert also gewissermaßen von der Beisetzung bis zur Neubelegung des Grabes an.
Mindestens 10 Jahre liegt ein Leichnam normalerweise in seinem Grab. Diese Zeitspanne kann aber je nach Friedhof anders geregelt sein und variiert enorm. Durchschnittlich beträgt die Grabnutzungsdauer 10 bis 30 Jahre. Daraus ergibt sich auch die Grabnutzungsgebühr, die aufgrund der Länge der Nutzung unterschiedlich teuer ausfällt. Oft wird anhand der Beschaffenheit des Bodens entschieden, wie lang ein Grab belegt werden soll. Luftundurchlässige Lehmböden, Trockenheit oder ein hoher Grundwasserstand behindern die Zersetzung enorm, was sich erheblich auf die Dauer der Ruhezeit auswirken kann. Dann ist manchmal sogar eine Umbettung des Leichnams in ein anderes Grab oder auf einen anderen Friedhof notwendig. Außerdem spielt die Aus- und Überlastung des jeweiligen Friedhofs eine große Rolle. Auch die Art des Grabes bestimmt die Mindestruhezeit. So brauchen Urnen für die Verwesung weniger lang als beispielsweise ganze Särge in einem Erdgrab. Am besten informieren Sie sich gleich am jeweiligen Friedhof selbst über deren reguläre Ruhezeiten. Je nach dem, ob Sie die Zeit möglicherweise auch verlängern wollen, sollten Sie sich frühzeitig für ein Reihen- oder Wahlgrab entscheiden. Denn meist kann die Ruhezeit nur bei Letzteren individueller ausgewählt und eventuell verlängert werden. Solche Wahlgräber werden oftmals auch als Familiengräber genutzt. Reihengräber werden in der Regel nach Ablauf der Mindestruhezeit aufgelöst, eingeebnet und neu vergeben, aber sind dadurch auch kostengünstiger.