Das Ausland
Wissenswertes rund um das Thema
Ausland
Sollte ein österreichischer Angehöriger im Ausland versterben, ist zumeist eine Überführung seines Leichnams nach Österreich vonnöten. Es gibt jeweils das „Internationale Abkommen über die Leichenbeförderung“ sowie das europäische Pendant des „Europäischen Übereinkommens über die Leichenbeförderung. Diese Abkommen regeln einige internationale Bestimmungen zur Überführung von Verstorbenen. Dennoch haben nicht alle beteiligten Länder beide Übereinkommen unterzeichnet, weshalb Unterschiede zwischen einzelnen Ländern bestehen können. In jedem Fall notwendig ist ein sogenannter Leichenpass, der vom Land des Sterbeorts ausgestellt wird.
Für den Fall einer Überführung mitsamt Sarg gelten einige Vorschriften für die Art des Sarges und den sich darin befindlichen Leichnam. In der Regel muss solch ein Überführungssarg aus luftundurchlässigem Zink bestehen und in einer Holzkiste transportiert werden. Falls der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte, muss dieser zudem in ein mit einem Antiseptikum durchtränktes Tuch eingewickelt werden. Diese Art der Überführung kann immens kostspielig werden. Deshalb greifen viele darauf zurück, den Verstorbenen am Sterbeort zuerst einäschern zu lassen und dann dessen Urne ins Heimatland zu befördern. So oder so sollten Sie im Fall eines Todesfalls im Ausland immer mehrere Bestatter im In- und Ausland kontaktieren und die weitere Vorgehensweise besprechen. Das ausländische Bestattungsunternehmen ist dafür zuständig, vor Ort die notwendigen Unterlagen zu besorgen, sowie die hygienische Totenwaschung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen durchzuführen. Angekommen in Österreich, kümmert sich dann das inländische Bestattungsinstitut um den weiteren Verlauf. Solch eine Überführung aus dem Ausland (oder auch ins Ausland) ist meist mit hohen Kosten verbunden. Um die Kosten für die Hinterbliebenen vergleichsweise niedrig zu halten, lohnt es sich, im Vorfeld schon gewisse Vorsorgeverträge oder Sterbegeldversicherungen abzuschließen.