24h-Hotline(01) 501 95-0

Die Autopsie

Erfahren Sie mehr über die
Autopsie

Was ist eine Autopsie?

Das aus dem Griechischen stammende Wort Autopsie („autopsia“) bedeutet übersetzt so etwas wie „eigenes Betrachten“, „mit den eigenen Augen sehen“. Davon abgeleitet setzt sich auch die heutige Bedeutung davon zusammen. Bei einer Autopsie wird die Todesursache bestimmt, indem die Leiche genauer betrachtet und dementsprechend geöffnet wird. Dies wird auch als Obduktion oder Sektion bezeichnet und je nach Fall von einem Pathologen oder Rechtsmediziner ausgeübt. Solch eine Autopsie dauert meist zwei bis vier Stunden. Für die Kosten muss derjenige aufkommen, der die Obduktion in Auftrag gegeben hat. Oft ist dies das zuständige Krankenhaus oder die Staatsanwaltschaft. Veranlassen Sie als Angehöriger selbst eine Autopsie, müssen Sie auch selbst dafür aufkommen, es sei denn ein Arzt gibt die Obduktion für Sie in Auftrag. Nach einer Autopsie besteht übrigens noch immer die Möglichkeit, den Leichnam offen (oder geschlossen) aufzubahren, da die Spuren einer sorgsamen Obduktion kaum zu sehen sind. Informationen dazu erhalten Sie auch von Bestattungsunternehmen und geprüften Bestattern.

Thanopraxie

Welche Arten gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der Autopsie unterschieden. Ist der Todesfall natürlich eingetreten, wird die sogenannte klinische Autopsie von einem Pathologen durchgeführt. Dabei sollen etwaige Vorerkrankungen und die Todesursache ermittelt werden. Beispielsweise ist es oft von Vorteil, durch eine Obduktion von ansteckenden oder erblichen Krankheiten zu erfahren. Autopsien werden außerdem zu absolut essenziellen Lehrzwecken für angehende Ärzte etc. vollzogen. Generell ist dafür in der Regel eine Zustimmung der Angehörigen nötig, es sei denn es handelt sich um eine meldepflichtige Erkrankung. Sollte der Todesfall nicht natürlich herbeigeführt worden sein oder auch nur der Verdacht darauf bestehen, wird eine gerichtliche Autopsie angeordnet. Eine solche gerichtsmedizinische Sektion wird vom Gericht in Auftrag gegeben und Angehörige haben kein Einspruchsrecht. Dies ist der Fall, wenn der zuständige Arzt beim Totenschein angibt, dass die Todesursache ungeklärt ist. Ein Unfall, möglicher Suizid oder ein Gewaltverbrechen sollen durch eine Obduktion aufgeklärt werden.

Wie ist der Ablauf?

Eine Autopsie ist in zwei Teile gegliedert. Zuerst findet eine sogenannte äußere Leichenschau statt. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der Leichnam von außen gut inspiziert und auf mögliche Verletzungen, Blutergüsse oder ähnliches untersucht. Die Merkmale und der Zustand des Körpers werden hierbei genau dokumentiert. Die innere Autopsie im Anschluss besteht daraus, eventuelle Verletzungen oder Auffälligkeiten der Organe zu analysieren. Außerdem wird hier untersucht, ob möglicherweise etwaige Giftstoffe in den Körperflüssigkeiten zu finden sind. Erst nach der Obduktion wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben. Eine Autopsie findet allerdings meist nur bei ungeklärter Todesursache statt, hat also im Gegensatz zur Totenbeschau nicht immer zu erfolgen.