Der Sonderurlaub
Informationen und Eckdaten zum
Thema Sonderurlaub
Ein Todesfall im nahen Bekannten-, Freundes- oder sogar Familienkreis ist für Sie als Angehörige zumeist sehr emotional belastend. Denn schlagartig hört das normale Leben für einen Moment auf und Ihre Welt scheint stillzustehen. Urplötzlich müssen Sie sich um jede Menge Formalitäten und Organisatorisches kümmern, während Sie gleichzeitig die Trauer zu bewältigen versuchen. In solch einer Situation ist es schier unmöglich, einem normalen Arbeitsalltag nachzugehen. Daher genehmigen viele Arbeitgeber einen sogenannten Sonderurlaub im Todesfall. Dabei werden Sie auf Zeit von Ihrer Arbeitspflicht befreit. Dieser ist in der Regel ein bezahlter Urlaub, genauso wie Sonderurlaub bei Geburt oder Hochzeit. Er dient dazu, die Angehörigen bei der Planung der Bestattung und den anfallenden Erledigungen zu entlasten und emotional zu unterstützen. Üblicherweise wird ein Sonderurlaub auf die gleiche Weise beantragt wie ein regulärer Urlaub. Fragen Sie dazu aber am besten Ihren Arbeitgeber direkt.
Grundsätzlich steht Ihnen ein Sonderurlaub nur dann zu, wenn der Verstorbene ein Verwandter ersten Grades war. Solch ein Verwandter ist zum Beispiel der Ehepartner. Aber auch beim Verlust eines Kindes oder Elternteils wird Ihnen ein Sonderurlaub genehmigt. Bei den Groß- oder Schwiegereltern ist das nicht so leicht, da diese Verwandte zweiten Grades sind.
Die genaue Dauer entscheiden im Endeffekt der Arbeitgeber und dessen Kulanz. Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange Sie schon im Unternehmen tätig sind. Eine längere Betriebszugehörigkeit spricht für einen längeren Sonderurlaub. Neben diesen beiden Faktoren ist natürlich auch Ihr Verhältnis zum Verstorbenen zu beachten. Ein Verwandter ersten Grades wird so gut wie immer für eine Weile von der Arbeit befreit.