Die Sterbeurkunde
Erfahren Sie mehr über die
Autopsie
Mithilfe der Sterbeurkunde wird der Tod einer Person offiziell bescheinigt. Darin sind unter anderem Ort und Zeitpunkt des Todes festgehalten. Sie benötigen oft mehrere Sterbeurkunden für verschiedenste Kündigungen von Versicherungen, Bankkonten etc. Auch bei Abmeldungen von Vereinen oder Mitgliedschaften kann die Sterbeurkunde verlangt werden. Sie bekommen solch eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt unter Vorlage des Totenscheins, des Personalausweises, der Geburtsurkunde und der Meldebescheinigung des Verstorbenen. Das betroffene Standesamt ist immer jenes des Sterbeortes oder der Standesamtsverband der jeweiligen Gemeinde. Die Sterbeurkunde kann von jedem Standesamt ausgestellt werde, sobald die Anzeige des Todes im System von der Sterbeortgemeinde eingespielt wurde.
.
Ihr Bestatter kann Ihnen bei diesen Fragen entsprechend weiterhelfen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Bestatter auch mit einer Vollmacht beauftragen, die Urkunde abzuholen. Wichtig zu beachten ist ebenso, dass der Tod einer Person spätestens am darauffolgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden muss. Darum kümmert sich in der Regel das zuständige Krankenhaus oder der Totenbeschauer. Diese „Anzeige des Todes“ ist der erste Schritt zur Beantragung der Sterbeurkunde. Daraufhin kann die Urkunde in manchen Fällen online beantragt werden, jedoch müssen Sie diese immer persönlich abholen.
In einer Sterbeurkunde muss natürlich die Identität des Verstorbenen, also dessen Vor- und Nachname, festgehalten sein. Zudem steht darin die jeweilige Staatsbürgerschaft der verstorbenen Person, ihr letzter Wohnsitz, ihr Familienstand und auf Wunsch deren Religionszugehörigkeit. Wichtige Daten sind darüber hinaus der Geburtstag und -ort des Verstorbenen, sowie dessen Todeszeitpunkt und Sterbeort.
Damit ein Mensch überhaupt beigesetzt werden kann, braucht man die offizielle Bestätigung seines Todes, also die Sterbeurkunde. Ohne diese ist keine Art von Bestattung erlaubt. Darüber hinaus wird die Sterbeurkunde für die Abmeldung von Vereinen und Mitgliedschaften sowie für die Kündigung jeglicher Verträge, Versicherungen etc. benötigt. Auch für die Regelung des Nachlasses, zum Beispiel für die Ausstellung eines Erbscheins, ist die Sterbeurkunde unerlässlich. Schließlich muss ein Mensch ja auch wirklich verstorben sein, um sein Erbe weiterzugeben.
Da in einer Sterbeurkunde unter anderem Todeszeitpunkt und Sterbeort vermerkt werden, muss der Totenschein mitgebracht werden. Außerdem sollten die Geburtsurkunde, der Melde- und Staatsbürgerschaftsnachweis vorliegen. Falls der Verstorbene verheiratet war, ist eine Heiratsurkunde vonnöten, um die Daten des hinterbliebenen Ehepartners einzutragen. War der Verstorbene geschieden, muss das Scheidungsurteil mitgebracht werden. Bei vorangegangener Verwitwung des Verstorbenen, werden die Daten des vorverstorbenen Ehegatten mithilfe des Sterbebuchs erfasst. Um etwaige akademische Titel richtig vermerken zu können, werden auch die Urkunden der akademischen Titel benötigt. Sollte der Verstorbene kein österreichischer Staatsbürger gewesen sein, ist außerdem sein Reisepass mitzunehmen.