Der Tod
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zum Thema Tod
Diese sehr philosophisch anmutende Frage hat tatsächlich zumindest in der Wissenschaft eine relativ klare Antwort. Der Tod tritt ein, wenn ein Lebewesen seine wesentlichen Lebensfunktionen verliert. Überlebenswichtige Funktionen sind Leistungen des Atmungs-, Kreislauf- und Zentralnervensystems. Zwischen Leben und Tod liegt der Prozess des Sterbens. Hierbei versagen die einzelnen Organe nach und nach, was mit dem Absterben der Zellen zusammenhängt. Der Tod kann schon einsetzen bevor der Körper überhaupt als klinisch tot erklärt werden kann. Jedoch ist der Tod ein irreversibler Zustand, er kann also nicht mehr rückgängig gemacht werden. Verliert ein Mensch die Funktionen seines Herzens oder Gehirns, tritt also der Herz- oder Hirntod ein, wird der Verstorbene vom Arzt als tot erklärt.
In Österreich waren 2018 mehr als 60% der Todesursachen entweder Herz-Kreislauf-Erkrankungen an erster Stelle (38,9%) oder Krebs (24,5%). Somit sterben die Menschen in Österreich am häufigsten an natürlichen Todesursachen wie altersbedingten Krankheiten. Dritthäufigste Todesursache waren weitere Krankheiten (21,3%). Danach kamen Atmungserkrankungen (6,6%), dicht gefolgt von Krankheiten des Verdauungstraktes (3,3%). Nicht-natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen, machten dagegen „nur“ etwa 5,3% der Sterbefälle aus. Verglichen mit einem anderen Industrieland wie Deutschland sind die Prozentwerte ziemlich gleich verteilt.
Ein klinischer Tod wird dann festgestellt, wenn das Herz-Kreislauf-System eines Menschen versagt. Dabei funktionieren die überlebenswichtigen Leistungen der Atmung und des Kreislaufs nicht mehr. Man spricht von einem sogenannten Kreislaufstillstand. Oftmals ist dieser durch einen Herzstillstand oder Schlaganfall bedingt. Denn dadurch wird nicht mehr genügend Blut zu den lebenswichtigen Organen gepumpt, weshalb diese auch nicht mehr mit Sauerstoff versorgt werden können. Bei diesem Sterbensprozess versagen die Organe nach und nach bis schließlich Herz und Hirn betroffen sind. Innerhalb dieser kurzen Zeit von wenigen Minuten besteht manchmal die Chance auf eine Wiederbelebung durch Reanimationsmaßnahmen. Künstliche Beatmung, Herzdruckmassage oder Elektro-Defibrillation kann in manchen Fällen Wunder bewirken und den Blutkreislauf wieder in Gang bringen. Nach einer zu späten Reanimation, also mehr als ein paar Minuten nach Kreislaufstillstand, treten jedoch irreversible Schäden auf, welche meist das Gehirn betreffen.
Ein sogenannter Hirntod wird diagnostiziert, wenn die lebenswichtigen Funktionen des Gehirns ausfallen. In diesem Fall ist die Person bewusstlos und kann nicht mehr ohne Hilfe atmen. Außerdem versagen die Hirnstammreflexe, was sich daran zeigt, dass die Pupillen nicht mehr automatisch auf Licht reagieren. Ein absolut sicherer Hirntod ist kaum festzustellen, weshalb das 1968 entwickelte Konzept bis heute umstritten ist. Jedoch bietet nur der Hirntod eine Möglichkeit zur Organtransplantation. Denn anders als beim Kreislaufstillstand kann der Blutfluss bei einem Hirntod aufrechterhalten werden, wodurch die meisten Organe intakt bleiben. Diese Möglichkeit der Organspende rettet immens vielen Menschen tagtäglich das Leben. Der endgültige Hirntod wird durch ein sogenanntes „irreversibles Koma“ bestimmt, was daraufhin die Entnahme der Organe und die Einleitung des sicheren Todes erlaubt. In Österreich ist jeder Mensch automatisch potenzieller Organspender. Dies bedeutet, dass im Ernstfall eines Hirntodes auch Ihre Organe zu Transplantationszwecken verwendet werden dürfen. Falls Sie dies nicht möchten, können Sie jedoch einen Organspenderausweis beantragen, der Sie dann offiziell als Nicht-Organspender ausweist. Im österreichischen Gesetz ist dies über eine sogenannte Widerspruchslösung geregelt. Erst wenn Sie ausdrücklich widersprechen, dürfen Ihnen bei einem Hirntod die Organe nicht entnommen werden. Sie sind dann in einem sogenannten Widerspruchsregister eingetragen. Meist werden aber sowieso Angehörige befragt, ob eine Organspende in Ordnung ist. Dies ist allerdings nicht Pflicht.
Der biologische Tod beginnt dann, wenn sowohl Hirn- als auch klinischer Tod eingetreten sind. Er zeigt sich in den typischen Todeszeichen („signum mortis“) wie Totenflecke, Totenstarre und langsame Auflösung des Körpers durch Bakterien und Enzyme. Bei der Totenbeschau werden solche Anzeichen genau untersucht, um den endgültigen Tod festzustellen. In der Gerichtsmedizin kann anhand dieser Todesmerkmale mittlerweile sehr genau bestimmt werden, wann der Tod eingetreten ist. Die Totenstarre beispielsweise beginnt 2 bis 4 Stunden nach dem Tod, ist am stärksten nach 6 bis 8 Stunden zu erkennen und nach 2 bis 3 Tagen gar nicht mehr sichtbar. Den Zeitpunkt des Todes kann man auch relativ exakt über die Körperkerntemperatur bestimmen. Dafür sollten zudem andere Faktoren wie Gewicht, Außentemperatur und die Umstände der Auffindung berücksichtigt werden. Nach der Leichenschau werden der Todeszeitpunkt und die Todesursache im sogenannten Totenschein festgehalten.